Nur wer sich seiner Zeit widmet, der gehört auch späteren Zeiten an.

(Karl Gutzkow, deutscher Schriftsteller, 1811 - 1878)

 

AGB's der Firma Beratungen - Studach

Stand: April 2011 / Beratungen - Studach - CH-9305 Berg / SG

Geltung der AGB

Die allgemeinen Geschäftsbedingungen beruhen auf dem Schweizer Recht und gelten weltweit, sofern die Parteien sie ausdrücklich oder stillschweigend anerkennen. Änderungen und Nebenabreden sind nur wirksam, wenn sie von Beratungen - Studach schriftlich bestätigt werden.
Wird ein Vertrag abgeschlossen und legt die andere Partei ebenfalls deren eigene AGB vor, gelten die übereinstimmenden Punkte. In Bezug auf die abweichenden Bestandteile der AGB wird eine schriftliche Vereinbarung getroffen.
Diese AGB gelten auf unbestimmte Zeit, solange sie nicht von den Parteien in schriftlicher Vereinbarung geändert wurden.
Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein/werden oder der Vertrag eine Lücke enthalten, so bleibt die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt (salvatorische Klausel). Anstelle der unwirksamen Bestimmungen gilt eine wirksame Bestimmung als von Anfang an vereinbart, die er von den Parteien gewollten wirtschaftlich am nächsten kommt. Das gleiche gilt im Falle einer Lücke dieser AGB.

 

Angebote

Prospekte und Preislisten enthalten unverbindliche Informationen und Richtpreise.
Telefonische Auskünfte haben keine längerfristige Gültigkeit, sofern es sich nicht eindeutig um Offerten mit bestimmten Gültigkeitstermin handelt.
Offerten, die schriftlich, telefonisch, in persönlichen Gesprächen, per Fax oder per E-Mail gemacht werden, gelten als verbindlich. Wenn eine Partei Lieferungen, Produkte oder Leistungen, die darin nicht enthalten sind, verlangt, können diese zusätzlich in Rechnung gestellt werden.
Eine Offerte hat eine Gültigkeit von drei Monaten, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Alle mit dem Angebot abgegebenen Unterlagen und Muster werden Eigentum des Käufers. Angaben, welche von den Parteien als Richtwerte bezeichnet werden, sind unverbindlich und sollen nur zur Abschätzung von Grössenordnungen dienen.
Eine Offerte wird angenommen, indem der Käufer dies schriftlich, telefonisch, per Fax, E-Mail oder in einem persönlichen Gespräch erklärt. Der Verkäufer bestätigt die Annahme schriftlich, per Fax oder E - Mail innert nützlicher Frist oder gemäss Vereinbarung.
Wünscht der Käufer Änderungen gegenüber der Auftragsbestätigung, teilt ihm der Verkäufer innert zwei Wochen mit, ob die Änderung möglich ist und welche Auswirkungen sie auf die Erbringung der Leistungen, die Termine und Preise hat. An ein Angebot zur Änderung der Leistung ist der Verkäufer während zwei Wochen gebunden. Für Produkte, die bereits hergestellt oder geliefert sind, gilt die Änderung nicht.

 

Termine

Der Verkäufer verpflichtet sich, dem Käufer die vereinbarten Produkte an den oder kurz vor den in der Auftragsbestätigung festgelegten Terminen zu liefern, während der Käufer sich verpflichtet, diese Produkte zu der vorbestimmten Zeit abzunehmen und zu bezahlen.
Bei Verzögerungen kann der Käufer:
I auf weitere Lieferungen verzichten
II Teillieferungen verlangen, sofern dies möglich ist (was unverzüglich vereinbart werden muss)
III Dem Verkäufer eine angemessene Frist zur nachträglichen Erfüllung ansetzen (erfüllt der Verkäufer bis zum Ablauf dieser Nachfrist nicht, dar der Käufer, sofern es sofort erklärt, auf die nachträgliche Leistung verzichten oder vom Vertrag zurücktreten).
Der Verkäufer muss den Käufer so rasch wie möglich über Verzögerungen informieren. Allfälliger Schadenersatz wird nach Art. 191 OR berechnet.

 

Vertragserfüllung

Für Umfang und Ausführung der Lieferung ist die Auftragsbestätigung massgebend. Der Verkäufer liefert die Produkte in der bestellten Ausführung.
Soweit kein besonderer Erfüllungsort von den Parteien verabredet ist oder der Natur des Geschäftes hervorgeht, gilt als Lieferung dies Bereitstellung der Produkte am Sitz des Verkäufers (Beratungen - Studach oder deren Partner).
Wenn nicht ausdrücklich anders vereinbart, gehen Nutzen und Gefahr mit Abgang der Ware vom Verkäufer auf den Käufer über.
Sofern kein besonderes Abnahmeverfahren vereinbart ist, hat der Käufer die Produkte selbst zu prüfen und allfällige Mängel schriftlich anzuzeigen. Unterlässt der Käufer die anzeige innerhalb von zwei Wochen nach der Lieferung, gelten die Produkte in allen Funktionen als mängelfrei und die Lieferung als genehmigt, verdeckte Mängel ausgeschlossen. Der Käufer ist dann zur termingerechten Bezahlung verpflichtet.

 

Preise und Zahlungsbedingungen

Die Preise verstehen sich inklusive MwSt.
Die Preise werden in der Offerte festgelegt. Betreffend Kostenübertragung werden die Lieferkonditionen mit Beratungen - Studach eindeutig festgelegt.
Bei Aufträgen bis CHF 500.-- wird eine Rechnung am Ende des Auftrages gestellt. Bei grösseren Aufträgen wird wie folgt verrechnet:

10 % Anzahlung fällig nach Auftragserteilung.
90 % nach Ablieferung des Produktes

Bei Handelsprodukten, wie zum Beispiel Bücher oder CD‘s wird eine Vorauszahlung verlangt.


Der Verkäufer ist verpflichtet, innerhalb der vereinbarten Zahlungsfrist netto ohne Abzug zu bezahlen. Ungerechtfertigte Abzüge werden nachbelastet. Dasselbe gilt auch für Dienstaufwendungen.
Werden Zahlungsbedingungen nicht eingehalten, ist der Verkäufer berechtigt,
  I sofort für alle ausstehenden Forderungen Sicherheiten zu verlangen
  II und / oder noch ausstehende Lieferungen nur gegen Vorzahlung aus zuführen

Sind Sicherheitsleistungen oder Zahlungen auch bei Ablauf einer angemessenen Nachfrist noch nicht erbracht, kann der Verkäufer vom Vertrag zurücktreten, auch wenn das Produkt oder ein Teil davon bereits geliefert wurde.
Wenn der Käufer die Zahlungsbedingungen nicht erfüllt, ist der Verkäufer berechtigt, Schadenersatz zu verlangen.
Der Käufer darf im Gegenansprüchen an den Verkäufer verrechnen, sofern diese fällig sind oder ein rechtskräftiges Gerichtsurteil vorliegt.
Hält der Käufer die Zahlungstermine nicht ein, hat er vom Zeitpunkt der Fälligkeit an einen Verzugszins zu entrichten, der 5% p. A. beträgt. Ab der zweiten Mahnung wird zusätzlich eine Bearbeitungsgebühr von CHF 100.-- pro Mahnung erhoben.

 

Bonitätsprüfung

Beratungen - Studach behält sich vor, die Ausführung der Arbeiten von einer Bonitätsprüfung abhängig zu machen. Durch die Erteilung des Auftrages willigt der Kunde in die Einholung einer Bonitätsprüfung ein.

 

Datenschutz

Ihre persönlichen Daten werden ausschliesslich von Beratungen - Studach und deren Partner benutzt und nicht an Dritte weitergegeben.

 

Gewährleistung

Der Verkäufer verpflichtet sich zur Sorgfalt und liefert die Produkte in einer guten Qualität. Er verpflichtet sich weiter zur sorgfältigen Auswahl, Ausbildung und fachmännischen Arbeitsweise der eingesetzten Mitarbeiter sowie zu deren Überwachung.
Bei Mängeln an den gelieferten Waren kann der Käufer Wandlung oder Minderung oder Waren derselben Gattung als Ersatz verlangen. Es gelten die Bestimmungen des OR.
Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind Mängel von Produkten, die wir zukaufen, wie zum Beispiel Bücher oder Programmteile usw. Eingriffe des Käufers oder Dritter, übermässige Beanspruchung, ungeeignete Betriebsmittel oder extreme Umgebungseinflüsse.
Wenn der Käufer die Produkte weiterverkauft, ist er verantwortlich für die Einhaltung von in- und ausländischen Exportvorschriften. Verändert der Käufer die weiterverkauften Produkte, ist er für die daraus entstehenden Schäden gegenüber dem Verkäufer, dem Käufer oder Dritten haftbar. Vorbehalten bleiben die Vorschriften des Produktehaftpflichtgesetzes.

 

Informationspflicht

Die Parteien machen sich gegenseitig und rechtzeitig auf besondere technische Voraussetzungen sowie auf die gesetzlichen, behördlichen und anderen Vorschriften am Bestimmungsort aufmerksam, soweit sie für die Ausführung und den Gebrauch der Produkte von Bedeutung sind. Weiter informieren sich die Parteien rechtzeitig über Hindernisse, welche die vertragsmässige Erfüllung in Frage stellen oder zu unzweckmässigen Lösungen führen können.

 

Schlussbestimmungen

Gerichtsstand ist am Sitz von Beratungen - Studach. Beratungen - Studach darf jedoch auch das Gericht am Sitz der anderen Partei aufrufen.
Die Parteien werden sich bemühen, allfällige Streitigkeiten, die sich aus der Durchführung dieses Vertrages ergeben, auf gütlichem Wege beizulegen.